e-wie-evangelisch.de

e-medizinethik.de

Eine 85-jährige Dame wird aus dem Altersheim nach einem Schlaganfall mit einer Halbseitenlähmung ins Krankenhaus eingeliefert. Sie kann nicht mehr selbstständig essen. Als der zuständige Arzt ihr eine Magensonde legen möchte, ist der Sohn vehement dagegen: „Meine Mutter hat festgelegt: Sie möchte niemals künstlich ernährt werden.“ Der Arzt daraufhin: „Jetzt ist sie im Krankenhaus. Wir können sie nicht verhungern lassen.“ So steht er vor einem ethischen Dilemma: dem Wahrnehmen seiner Fürsorgepflicht und der Autonomie der Patientin.

In der Regel dreht es sich bei den Problemen der Medizinethik um die Spannung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der/s PatientIn und der Fürsorgepflicht derer, die sie oder ihn pflegerisch, medizinisch und psychosozial betreuen; wobei die Grenze zwischen beiden Polen fließend ist. Manchmal kann auch eine gewisse Fürsorgepflicht als Vorraussetzung dafür dienen, dass die/der PatientIn ihr/sein Selbstbestimmungsrecht auch wahrnehmen kann. So kann die Notwendigkeit entstehen, dass die Ärztin/der Arzt erstmal über die Vor- und Nachteile möglicher Handlungsalternativen aufklären muss, - die der/m PatientIn unter Umständen gar nicht bewusst sind - , damit die/der PatientIn selbst entscheiden kann. Im vorliegenden Fall hätte die Möglichkeit bestanden, die Patientin im Altersheim vom zuständigen Hausarzt palliativ (Erkl.: lindernd, nicht heilend) versorgen zu lassen.

Zu einem weiteren Problem verantwortlichen ethischen Handelns können neben den Errungenschaften moderner Medizin aber auch die wirtschaftlichen Interessen eines Krankenhauses führen. So ist es problematisch, wenn z.B. bei Sterbenden unnötige zusätzliche diagnostische Maßnahmen durchgeführt werden, die zur Amortisierung möglicherweise neu angeschaffter Geräte beitragen. Ebenso ist die Frage nach der Verwendung von Organen nach plötzlichen Todesfällen äußerst sensibel zu handhaben.

Der Mensch ist ein Geschöpf Gottes ist und hat sein Leben geschenkt bekommen, um damit verantwortlich umzugehen. Deshalb ist darauf zu achten, dass ethische Aspekte nicht zugunsten medizinischen Fortschritts oder ökonomischer Interessen vernachlässigt werden. Dieses ethische Bewusstsein zu stärken, ist auch die Aufgabe seelsorgerlicher Arbeit im Krankenhaus.

Deshalb entstehen in den Kliniken Ethikkomitees, die sich solcher Probleme annehmen. Dazu gehören zum Beispiel der verantwortliche Umgang mit der Wahrheit am Krankenbett oder im Legen einer Magensonde, der Umgang mit Sterbenden oder aber mit Tot- und Fehlgeburten. In unserem Haus gibt es seit fünf Jahren aufgrund der Initiative der evangelischen Seelsorge ein solches Komitee. Es setzt sich interdisziplinär aus Vertretern der Medizin, der Pflege, der Seelsorge, der Verwaltung und des psychologischen Dienstes zusammen. An dieses Komitee kann sich jeder mit einem akuten ethischen Problem im Haus wenden. Diese werden dann entweder in der monatlichen Sitzung oder direkt vor Ort besprochen.

Autorin/Autor: