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„Wer ist eigentlich bei euch in der Gemeinde der Chef?“ Diese Frage kommt gar nicht so selten – und die Antwort heißt: „Wir sind Chef!“ Im Recht der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern klingt das so: „Im Kirchenvorstand wirken Pfarrer und Pfarrerinnen und Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen bei der Leitung der Kirchengemeinde zusammen.“ Und: „Sie stehen in Verantwortung füreinander … und sind sich gegenseitige Hilfe schuldig.“

Gewählte und berufene Ehrenamtliche und der Pfarrer oder die Pfarrerin leiten also gemeinsam und auf Augenhöhe. Dieses Grundprinzip zieht sich durch – von der Gemeinde bis zur Kirchenleitung.
Und was tut der Kirchenvorstand? Er verantwortet das Gottesdienstangebot und die Aktivitäten für Kinder bis Senioren, hat ein Auge auf die Gebäude und übernimmt Personalverantwortung, einschließlich der Mitsprache bei der Besetzung der Pfarrstelle. Er hat die Finanzhoheit und vertritt die Gemeinde gemeinsam mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin in der Öffentlichkeit. Er hat ein offenes Ohr für Anliegen aus der Gemeinde und vermittel bei Konflikten.

Und was tut der Kirchenvorstand? Er verantwortet das Gottesdienstangebot und die Aktivitäten für Kinder bis Senioren, hat ein Auge auf die Gebäude und übernimmt Personalverantwortung, einschließlich der Mitsprache bei der Besetzung der Pfarrstelle. Er hat die Finanzhoheit und vertritt die Gemeinde gemeinsam mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin in der Öffentlichkeit. Er hat ein offenes Ohr für Anliegen aus der Gemeinde und vermittel bei Konflikten.

Da kommt ganz schön viel zusammen – und immer wieder erzählen Kirchenvorsteher, wie sie mit ganzem Herzen bei der Sache sind und aus diesem Engagement auch für sich selbst viel gewinnen.

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