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Im römischen Kaiserreich wurden zum Tode verurteilte Menschen – sofern sie nicht römische Bürger waren - durch Kreuzigung hingerichtet. So auch Jesus von Nazareth, der von dem römischen Statthalter Pontius Pilatus zum Tode verurteilt wurde. Das geschah nach den Berichten der Evangelisten auf Initiative der jüdischen Machthaber hin, die selber keine Exekutionen durchführen durften. Der Kreuzigung voraus ging die Entkleidung und die öffentliche Auspeitschung mit Geißeln.

Der Verurteilte musste dann den Querbalken, an dem er gebunden oder genagelt war, zur Hinrichtungsstätte tragen. Dort wurde der Balken an einem Stamm befestigt. Kleine Querhölzer, auf die der Verurteilte die Füße stellen konnte, verhinderten, dass der Tod gleich eintrat. Die Kreuzigung war keine schnelle und deshalb eine besonders grausame Hinrichtungsmethode. So diente sie der Abschreckung. Der Tod trat in der Regel spätestens nach einem Tag ein. Der Gekreuzigte erstickte.

Von Jesus berichten die Evangelisten, dass er auf dem Hügel Golgatha (Schädelstätte) zwischen zwei Verbrechern gekreuzigt wurde. Auf einer Tafel oben am Kreuz wurde der Grund der Hinrichtung – aus römischer Sicht – genannt: „Jesus Nazarenus Rex Iudeorum“ (Jesus von Nazareth, König der Juden), abgekürzt INRI.

Die Evangelisten überliefern insgesamt sieben Worte, die Jesus am Kreuz gesprochen hat. Sein Erleiden der Gottverlassenheit kommt zum Ausdruck in dem Psalmwort „Mein Gott, warum hast du mich verlassen?“ (Psalm 22,2). Da nach jüdischen Gesetz kein Hingerichteter über Nacht am Holz hängen sollte (5. Mose 21,23), wurde Jesus nach seinem Tod vom Kreuz abgenommen und begraben.

Für Christinnen und Christen ist der Tod Jesu der Beweis für seine unbedingte Liebe zu den Menschen und den Gehorsam gegenüber Gott. Er, der in die tiefste Tiefe menschlichen Leidens gegangen ist, wurde von Gott auferweckt aus den Toten. So ist die letzte Macht des Todes zerstört – und die Hoffnung auf die Auferstehung geweckt.

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